Geschäftsideen
Teil von Wie lässt sich ein kleiner Betrieb für die ersten Aufträge organisieren?
Homeoffice und Werkstatt: Arbeitsbereiche und Risiken getrennt prüfen
Büroarbeit und Werkstatttätigkeiten im eigenen Betrieb sauber trennen: So nutzen Sie die DGUV-Checkliste Homeoffice und die IFA-Definition für eine sichere Planung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die IFA-Definition grenzt Innenraumarbeitsplätze klar von Werkstätten ab: keine Gefahrstoffe, keine Lärmbereiche.
- Die DGUV-Checkliste Homeoffice (Stand 6/2022) hilft nur bei Bildschirmarbeit am Schreibtisch, nicht bei Werkstatttätigkeiten.
- Räumliche Trennung allein ersetzt keine getrennte Gefährdungsbeurteilung für Lärm, Staub oder Gefahrstoffe.
- Dokumentieren Sie Büro- und Werkstatttätigkeiten getrennt, bevor Sie den Betriebsalltag starten.
Büroarbeit von Werkstatttätigkeiten abgrenzen
Nicht jede Tätigkeit im selben Gebäude gehört in denselben Prüfblock. Das IFA definiert Innenraumarbeitsplätze als Umgebungen wie Büros, Verkaufsräume oder Bibliotheken. An solchen Arbeitsplätzen werden laut Definition keine Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt und es handelt sich auch nicht um Lärmbereiche wie in einer Werkstatt (Innenraumarbeitsplätze nach IFA). Schleifen, Schweißen, Fräsen oder Lackieren fallen damit aus dem Bürocheck heraus. Diese Tätigkeiten erzeugen Lärm oder setzen Gefahrstoffe frei und benötigen eine eigene Bewertung.
Für die Büroseite existiert eine datierte Empfehlung: die DGUV-Checkliste Homeoffice von Juni 2022. Sie enthält Kriterien zu Bildschirm, Tastatur, Maus, Tisch und Stuhl. Der Check ist eine Selbsthilfe für Beschäftigte und keine Genehmigung für gewerbliche Werkstattarbeit. Nutzen Sie ihn nur für reine Schreibtischtätigkeiten.
Bildschirmarbeitsplatz mit der DGUV-Checkliste prüfen
Die Checkliste nennt konkrete Maße, die Sie direkt kontrollieren können. Der Bildschirm sollte reflexionsarm und mindestens 17 Zoll groß sein, der Sehabstand 50 bis 80 Zentimeter betragen. Die Zeichendarstellung ist als Positivdarstellung vorgesehen, also schwarze Schrift auf hellem Grund (DGUV-Checkliste Homeoffice). Für die Arbeitsfläche unterscheidet die DGUV drei Stufen: optimal 160 mal 80 Zentimeter, funktional 120 mal 80 Zentimeter und minimal 80 mal 60 Zentimeter. Diese Angaben gelten nur für Büroarbeit, nicht für Werkbänke.
Ein höhenverstellbarer Tisch gilt in der Checkliste als optimale Lösung. Für gelegentliches Arbeiten im Stehen können laut Quelle geeignete andere Möbel als Stehpult genutzt werden. Für gelegentliche Homeoffice-Arbeit reicht auch ein fester Tisch mit etwa 74 Zentimetern Höhe. Entscheidend ist die aufrechte Haltung: Unterarme waagerecht, Oberarme locker.
Tätigkeiten und offene Schutzfragen getrennt dokumentieren
Erstellen Sie eine einfache Tabelle mit zwei Spalten: Bürotätigkeiten und Werkstatttätigkeiten. Tragen Sie jede konkrete Aufgabe ein und vermerken Sie, welche Risiken jeweils zu prüfen sind. Die DGUV-Tipps zur räumlichen Trennung von Arbeits- und Wohnbereich sind organisatorisch gemeint. Sie ersetzen keine technische Abschirmung von Lärm oder Staub.
| Tätigkeit | Bereich | Prüfbedarf |
|---|---|---|
| E-Mails lesen, Angebote schreiben | Büro | DGUV-Checkliste anwenden |
| Holz zuschneiden, Metall schleifen | Werkstatt | Lärmmessung, Gefahrstoffliste |
| Videokonferenz mit Kunden | Büro | Bildschirm, Headset, Beleuchtung |
| Lackieren, Kleben, Reinigen mit Lösemitteln | Werkstatt | Gefährdungsbeurteilung nötig |
Diese Gegenüberstellung ist ein redaktioneller Vorschlag. Rechtlich verpflichtet § 5 Arbeitsschutzgesetz den Arbeitgeber, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz). Bei Werkstatttätigkeiten stehen dabei Lärm, Staub und Gefahrstoffe im Vordergrund. Halten Sie die Zuordnung schriftlich fest, damit Sie später nichts vermischen.
Nutzung und Arbeitsplatz vor dem Einsatz konkret beurteilen
Bevor Sie eine Werkstatt im eigenen Betrieb einrichten, klären Sie die tatsächlichen Belastungen. Die IFA-Seite weist darauf hin, dass ihre Praxishilfen noch auf dem alten Report von 2013 basieren. Die neue Auflage des IFA-Reports 3/2025 ist im Dezember 2025 erschienen. Für Werkstattfragen zu Lärm oder Gefahrstoffen ziehen Sie die aktuellen Fachregeln hinzu, nicht die Homeoffice-Checkliste.
Trennen Sie zusätzlich die Räume organisatorisch. Die DGUV empfiehlt getrennte Zimmer für Arbeits- und Wohnbereich. Innerhalb eines Raums können Regale oder Pflanzen Sichtschutz bieten. Das schützt Ihre Konzentration im Büro, ist aber keine Schallschutzmaßnahme. Für laute Maschinen brauchen Sie eine technische Lösung, etwa eine separate Werkstatt mit geschlossener Tür.
Häufige Fragen
Kann ich die DGUV-Checkliste für meine Werkstatt nutzen?
Nein. Die Checkliste gilt für Bildschirmarbeit und typische Bürotätigkeiten wie Schreiben oder Telefonieren. Werkstatttätigkeiten mit Lärm oder Gefahrstoffen fallen nicht in diesen Anwendungsbereich.
Reicht eine räumliche Trennung für den Arbeitsschutz?
Nein. Eine räumliche Trennung ist organisatorisch sinnvoll, ersetzt aber keine Gefährdungsbeurteilung. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber Lärm, Staub und Gefahrstoffe als physikalische beziehungsweise chemische Einwirkungen bewerten, unabhängig davon, ob sie im selben Raum oder in getrennten Räumen auftreten.
Was ist die aktuelle Grundlage für Innenraumarbeitsplätze?
Die IFA-Webseite basiert noch auf dem Report von 2013, verweist aber auf den neuen IFA Report 3/2025. Für aktuelle Bewertungen sollten Sie diese neue Auflage nutzen. Die Homeoffice-Checkliste ist eine davon getrennte, datierte Empfehlung von Juni 2022.