Geschäftsideen
Teil von Wie lässt sich ein kleiner Betrieb für die ersten Aufträge organisieren?
Was sollten Gründer vor der ersten Mitarbeitereinstellung vorbereiten?
Checkliste vor der ersten Einstellung: Personalbedarf klären, Unfallversicherung anmelden, Unternehmensnummer und Betriebsnummer richtig zuordnen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Unternehmensanmeldung beim Unfallversicherungsträger muss innerhalb einer Woche nach Eröffnung erfolgen. Eine Gewerbeanmeldung erfüllt diese Pflicht bereits.
- Die 15-stellige Unternehmensnummer wird vom Unfallversicherungsträger vergeben. Die 8-stellige Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit wird erst bei der ersten Einstellung benötigt.
- Seit dem 1. Januar 2024 ist bei der Beantragung der Betriebsnummer die Angabe der Unternehmensnummer erforderlich.
Personalbedarf konkret beschreiben
Vor der ersten Einstellung sollten Sie den tatsächlichen Bedarf an Aufgaben, Qualifikationen und Zeiträumen festhalten. Der KfW-Fragenkatalog für das Geschäftskonzept vom September 2025 hilft dabei mit einer einfachen Frage: Welche Mitarbeiter mit welchen Qualifikationen benötigen Sie für welche Zeiträume? Ergänzend fragt das Formular, welche Teilleistungen Sie bei Lieferanten einkaufen können.
Daraus lässt sich eine kurze Liste ableiten, zum Beispiel: Büroassistenz für zehn Stunden pro Woche, befristet auf sechs Monate, mit Grundkenntnissen in Rechnungsstellung. Eine solche Beschreibung verhindert, dass Sie eine Stelle nur nach Bauchgefühl ausschreiben. Notieren Sie außerdem, ob der Bedarf dauerhaft oder projektbezogen ist. Diese Angaben dienen vor allem Ihrer internen Personalplanung. Die Betriebsnummer selbst wird erst für die Meldungen zur Sozialversicherung benötigt. Welche Mitarbeiter mit welchen Qualifikationen benötigen Sie für welche Zeiträume?
Unternehmensanmeldung und Unfallversicherung klären
Die gesetzliche Unfallversicherung ist vor der ersten Einstellung zu ordnen. Wer ein Unternehmen eröffnet, muss es binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Die Meldepflicht nach § 192 Sozialgesetzbuch VII gilt als erfüllt, wenn eine Gewerbeanmeldung erstattet wurde. Die Unfallversicherung erhält die Daten elektronisch von der Gewerbeanzeige.
Falls Sie freiberuflich tätig sind oder keine Gewerbeanmeldung vorliegt, nutzen Sie das Online-Formular der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei der Anmeldung geben Sie Art und Gegenstand des Unternehmens, den Eröffnungstag und, wenn vorhanden, die Anzahl der Beschäftigten an. Die zuständige Berufsgenossenschaft teilt Ihnen anschließend die Unternehmensnummer mit. Diese Nummer ist 15-stellig aufgebaut und gliedert sich in Unternehmernummer und Unternehmenskennzeichen. Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden
Unternehmensnummer und Betriebsnummer unterscheiden
Viele Gründer verwechseln die beiden Nummern. Die Unternehmensnummer der gesetzlichen Unfallversicherung ist 15-stellig und wird einmalig vergeben. Sie steht auf dem Zuständigkeits- oder Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft. Die Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit ist dagegen 8-stellig. Sie wird erst benötigt, sobald Sie den ersten Beschäftigten einstellen, auch bei Minijob oder Ausbildung. Für die Personalsuche über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, Beratungen sowie für die Beantragung einer Förderung benötigen Sie keine Betriebsnummer.
Seit dem 1. Januar 2024 verlangt die Bundesagentur für Arbeit bei der Beantragung der Betriebsnummer die Angabe der Unternehmensnummer der gesetzlichen Unfallversicherung. Wenn Sie noch keine Unternehmensnummer haben, müssen Sie zuerst Ihr Unternehmen beim Unfallversicherungsträger anmelden. Die Betriebsnummer wird automatisiert vergeben; eine Wunsch-Betriebsnummer ist nicht möglich. Seit dem 1. Januar 2024 ist zur Beantragung einer Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit die Angabe der Unternehmensnummer der gesetzlichen Unfallversicherung erforderlich
Checkliste vor der ersten Einstellung
| Schritt | Zuständige Stelle | Wann erledigen |
|---|---|---|
| Personalbedarf beschreiben (Aufgaben, Qualifikation, Zeitraum) | eigene Planung | vor der Ausschreibung |
| Unternehmensanmeldung beim Unfallversicherungsträger prüfen oder nachholen | Berufsgenossenschaft oder Online-Formular | innerhalb einer Woche nach Eröffnung |
| Unternehmensnummer aus Bescheid entnehmen | Unfallversicherungsträger | nach Anmeldung |
| Betriebsnummer online beantragen | Bundesagentur für Arbeit | nach Vertragsunterzeichnung, vor erster Meldung |
Die Betriebsnummer wird nur für Sozialversicherungsmeldungen benötigt. Für Förderanträge oder andere Formulare wird sie nicht vergeben. Der Antrag kann von Ihnen selbst oder einer beauftragten Person wie dem Steuerberater gestellt werden. Erst ab der Einstellung des ersten Beschäftigten unterliegen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der Meldepflicht und benötigen eine Betriebsnummer
Häufige Fragen
Muss ich mein Unternehmen vor der ersten Einstellung beim Unfallversicherungsträger anmelden?
Ja. Die Anmeldepflicht besteht innerhalb einer Woche nach Unternehmenseröffnung und gilt auch dann, wenn noch keine Beschäftigten vorhanden sind. Eine Gewerbeanmeldung erfüllt die Pflicht bereits.
Woher bekomme ich die Unternehmensnummer, wenn ich noch keine habe?
Die Unternehmensnummer wird vom zuständigen Unfallversicherungsträger nach der Unternehmensanmeldung vergeben. Sie können die Anmeldung online über das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung vornehmen.
Brauche ich für einen Minijob eine Betriebsnummer?
Ja. Auch bei geringfügiger Beschäftigung müssen Arbeitgeber grundsätzlich eine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Ausnahme: Privathaushalte, die noch nie eine Betriebsnummer erhalten haben und Arbeitskräfte ausschließlich auf Geringfügigkeits-Basis (Minijob) beschäftigen, wenden sich an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.