Geschäftsideen

Teil von Wie entsteht ein Geschäftsplan mit nachvollziehbaren Zahlen?

KfW StartGeld mit den Unterlagen für das Bankgespräch vorbereiten

Konditionen, Kreditbetrag und Unterlagen des KfW-StartGeld nach dem Merkblatt vom 18.06.2026. So bereiten Sie Ihr persönliches Bankgespräch konkret vor.

Das Wichtigste auf einen Blick

Wer das StartGeld beantragen kann

Das Programm fördert natürliche Personen, die eine freiberufliche Existenz oder ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland gründen, sowie kleine Unternehmen, die seit der ersten Umsatzerzielung weniger als fünf Jahre am Markt sind. Gefördert werden auch Übernahmen, tätige Beteiligungen, Nebenerwerb und Festigungsmaßnahmen innerhalb der ersten fünf Jahre. Antragsteller müssen fachlich und kaufmännisch qualifiziert sein und aktiv in der Unternehmensleitung stehen. Als kleines Unternehmen gelten weniger als 50 Mitarbeiter und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.

Kreditbetrag und förderfähige Kosten prüfen

Der Gesamtfremdfinanzierungsbedarf pro Vorhaben darf 200.000 Euro nicht übersteigen. Davon sind maximal 80.000 Euro für Betriebsmittel vorgesehen. Kontokorrent- und Lieferantenkredite zählen nicht auf diese Obergrenze. Liegt Ihr Investitionsbetrag über 200.000 Euro, können Sie den übersteigenden Teil mit eigenen Mitteln decken. Eigene Mittel sind nicht verpflichtend, fließen aber in die Bonitätsbeurteilung ein. Der KfW-Investitionsplan (Stand 08/2025) hilft, den Kapitalbedarf für Anlagegüter und Betriebsmittel zu beziffern: Betriebsmittel umfassen den Vorfinanzierungsbedarf für laufende Betriebsausgaben aus den Positionen 4.1 bis 4.15 der Rentabilitätsvorschau.

Position Beispielhafter Ansatz
Maschinen, Geräte, Einrichtung 60.000 Euro
Warenlager / Materiallager 20.000 Euro
Markterschließung, Beratung 10.000 Euro
Betriebsmittel (laufende Ausgaben) 80.000 Euro
Gesamtfremdfinanzierungsbedarf 170.000 Euro

Dieses Rechenbeispiel zeigt, wie Betriebsmittel und Investitionen zusammen die 200.000-Euro-Grenze einhalten können.

Antrag vor dem Vorhabensbeginn stellen

Den Antrag reichen Sie bei einer Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl vor Beginn Ihres Vorhabens ein. Die KfW vergibt den Kredit ausschließlich über diesen Finanzierungspartner. Nachschussfinanzierungen für bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben sind ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; die KfW entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel. Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent. Das entbindet Sie nicht von der Besicherung: Es sind bankübliche Sicherheiten zu stellen, bei einer GmbH zusätzlich quotale Mithaft oder Bürgschaften der Gesellschafter.

Zinssatz, Laufzeit und Tilgung verstehen

Der Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarkt und wird am Tag der Zusage festgesetzt; danach gilt er für die gesamte Laufzeit. Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Jahre. Möglich sind bis zu fünf Jahre mit höchstens einem Tilgungsfreijahr oder bis zu zehn Jahre mit höchstens zwei Tilgungsfreijahren. In den tilgungsfreien Jahren zahlen Sie nur Zinsen, danach gleiche Raten. Die Auszahlung beträgt 100 Prozent, die Abruffrist zwölf Monate. Für nicht abgerufene Beträge kann nach sechs Monaten eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent monatlich anfallen.

Unterlagen für das Bankgespräch zusammenstellen

Das Merkblatt nennt konkrete Nachweise. Bereiten Sie vor dem Termin diese Punkte vor:

  1. Ausgefüllte KMU-Selbsterklärung gemäß EU-Definition, passend für verflochtene oder nicht verflochtene Unternehmen.
  2. De-minimis-Erklärung über bereits erhaltene Beihilfen.
  3. KfW-Checkliste "Unterlagen für die Risikoprüfung" ausfüllen; sie listet die für die Prüfung nötigen Angaben auf.
  4. Aktueller Investitionsplan und nachvollziehbare Zahlen zu Umsatz, Kosten und Liquidität.
  5. Datenliste "Subventionserhebliche Tatsachen", falls von der Bank angefordert.

Die Selbsterklärung und die De-minimis-Erklärung verbleiben bei der Bank. Die KfW holt zudem Auskünfte von SCHUFA und weiteren Auskunfteien ein.

Häufige Fragen

Muss ich Eigenkapital einbringen? Nein, eine feste Quote gibt es nicht. Vorhandene eigene Mittel sollen aber nach Möglichkeit eingebracht werden. Ihre Höhe fließt in die Bonitätsbeurteilung der KfW ein und kann die Kreditentscheidung beeinflussen.

Kann ich den Kredit mit anderen Förderungen kombinieren? Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen für dasselbe Vorhaben ist unzulässig. Andere Fördermittel wie Zuschüsse oder Kredite anderer Geber sind grundsätzlich möglich, sofern die EU-Beihilfevorschriften eingehalten werden.

Was passiert, wenn ich einen zugesagten Kredit nicht vollständig abrufe? Sie können jederzeit vor Auszahlung auf den Kredit verzichten. Für denselben Zweck kann die KfW frühestens nach sechs Monaten einen neuen Kredit zusagen. Nicht abgerufene Beträge lösen unter Umständen eine Bereitstellungsprovision aus.

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