Geschäftsideen

Teil von Wie entsteht ein Geschäftsplan mit nachvollziehbaren Zahlen?

Wo finden Gründer passende Kredite und Zuschüsse?

Drei offizielle Wege für Gründungsförderung: die Förderdatenbank des Bundes, den KfW-StartGeld-Kredit und den BA-Gründungszuschuss samt Antragsbedingungen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Förderdatenbank des Bundes durchsucht Förderprogramme nach Thema und Region und ist der erste Einstieg für eine breite Suche.
  • Der KfW-ERP-Gründerkredit StartGeld erlaubt bis zu 200.000 Euro Fremdfinanzierung pro Vorhaben und wird vor dem Start über eine Bank beantragt.
  • Der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit setzt bei Arbeitslosengeldbeziehern grundsätzlich mindestens 150 Tage Restanspruch voraus; für Menschen mit Behinderungen nach § 19 SGB III gilt eine Ausnahme.

Drei offizielle Suchwege im Vergleich

Die folgende Tabelle ordnet die drei Routen nach Zweck, erster Voraussetzung, zuständiger Stelle und der vor dem Antrag zu prüfenden Unterlage.

Suchweg Zweck Erste Voraussetzung Zuständige Stelle Vor dem Antrag zu prüfende Unterlage
Förderdatenbank des Bundes Regionale und thematische Suche nach Förderprogrammen Kein formaler Anspruch, nur Recherche Keine, reine Online-Recherche Suchbegriff und Region eingeben
KfW-ERP-Gründerkredit StartGeld Kredit bis 200.000 Euro für Gründung und Festigung Antrag vor Beginn des Vorhabens; Vorhabensbeginn innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit Hausbank als Finanzierungspartner KfW-Merkblatt vom 18.06.2026
Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit Lebensunterhalt in der Startphase für Arbeitslosengeldbezieher Grundsätzlich 150 Tage Restanspruch; Ausnahme für Menschen mit Behinderungen nach § 19 SGB III Agentur für Arbeit Stellungnahme einer fachkundigen Stelle

Förderdatenbank: Programme nach Region und Thema finden

Die Förderdatenbank des Bundes ist der zentrale Einstieg, um passende Förderprogramme und Finanzhilfen zu finden. Sie geben ein Thema oder Fachgebiet ein oder suchen nach allen Fördermöglichkeiten für Ihre Region. Für eine erweiterte Suche mit Filtermöglichkeiten bestätigen Sie den Such-Button. Die Datenbank verlinkt auch auf die wichtigsten Förderorganisationen des Bundes, der Länder und der EU.

KfW-StartGeld: Kredit vor dem Vorhabensbeginn beantragen

Der KfW-ERP-Gründerkredit StartGeld richtet sich an Gründer, Freiberufler und kleine Unternehmen, die weniger als 5 Jahre seit der ersten Umsatzerzielung aktiv sind. Der Gesamtfremdfinanzierungsbedarf darf 200.000 Euro pro Vorhaben nicht übersteigen, davon höchstens 80.000 Euro für Betriebsmittel. Antragsteller können auch Festigungsmaßnahmen mit Vorhabensbeginn innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit finanzieren.

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungspartner zu stellen. Die KfW stellt die Bank zu 80 Prozent von der Haftung frei, nicht den Kreditnehmer.

Der Zinssatz wird am Tag der Zusage festgesetzt; die jeweils geltenden Maximalzinssätze stehen in der Konditionenübersicht unter www.kfw.de/konditionen. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist für dasselbe Vorhaben nicht zulässig, andere Fördermittel wie Landeszuschüsse bleiben grundsätzlich möglich, wenn die EU-Beihilfehöchstbeträge eingehalten werden. Das Merkblatt zum StartGeld enthält die vollständigen Ausschluss- und Kumulierungsregeln.

Gründungszuschuss: Ermessensleistung in zwei Phasen

Für Arbeitslosengeldbezieher kann der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit den Start erleichtern. Voraussetzung ist grundsätzlich ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen zu Beginn der Selbstständigkeit. Menschen mit Behinderungen nach § 19 SGB III können ihn auch bei weniger als 150 Tagen oder ohne Arbeitslosengeld erhalten. Eine fachkundige Stelle muss die Geschäftsidee geprüft und tragfähige Erfolgsaussichten bescheinigt haben. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Phase 1 zahlt sechs Monate lang das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld plus 300 Euro; Phase 2 muss separat beantragt werden und umfasst neun Monate lang 300 Euro monatlich. Hauptberuflich bedeutet mindestens 15 Stunden Selbstständigkeit pro Woche; weitere Tätigkeiten dürfen diesen Umfang in Summe nicht übersteigen. Für die Stellungnahme sind Businessplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau erforderlich. Details nennt die Bundesagentur für Arbeit.

Häufige Fragen

Kann ich den KfW-StartGeld-Kredit mit dem Gründungszuschuss kombinieren? Grundsätzlich ja, da der Gründungszuschuss kein KfW- oder ERP-Programm ist. Das KfW-Merkblatt erlaubt die Kombination mit anderen Fördermitteln, sofern die EU-Beihilfehöchstbeträge für dieselben förderfähigen Kosten eingehalten werden.

Was passiert, wenn ich mein Beschäftigungsverhältnis kündige, um mich selbstständig zu machen? Wenn Sie ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis kündigen oder einen Aufhebungsvertrag abschließen, führen Sie Ihre Arbeitslosigkeit selbst herbei. In der Regel ist dann keine Förderung durch den Gründungszuschuss möglich. Sprechen Sie deshalb vorher mit Ihrer Vermittlungsfachkraft.

Ist der Gründungszuschuss einkommensteuerpflichtig? Nein. Die Bundesagentur für Arbeit weist ausdrücklich darauf hin, dass der Gründungszuschuss nicht einkommensteuerpflichtig ist.

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